Mitglied im Diakonischen Werk der Landeskirche Hannovers

7.1.3 Pflegekonzept nach § 80 SGB XI (Qualitätssicherung)

1. Präambel zum Pflegekonzept

Diakonischer Auftrag

Die Kirche hat den Auftrag, Gottes Liebe zur Welt allen Menschen zu bezeugen. Diakonie ist eine Gestalt dieses Zeugnisses und nimmt sich besonders der Menschen in leiblicher Not, in seelischer Bedrängnis und in sozial ungerechten Verhältnissen an. Sie sucht auch die Ursachen dieser Nöte zu beheben. Sie richtet sich in ökumenischer Weise an Einzelne und Gruppen, an Nahe und Ferne, an Christen und Nichtchristen. (Präambel der Satzung des Diskonischen Werkes der EKD)

Ganzheitlicher Dienst am Menschen

Da die Entfremdung von Gott die tiefe Not des Menschen ist und sein Heil und Wohl untrennbar zusammengehören, vollzieht sich die Diakonie in Wort und Tat als ganzheitlicher Dienst am Menschen.
(Präambel der Satzung des Diakonischen Werkes der EKD)

Dienstgemeinschaft

Der diakonische Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche. Alle in einer diakonischen Einrichtung tätigen Mitarbeiterinnen bilden eine Dienstgemeinschaft. Von den Mitgliedern dieser Dienstgemeinschaft wird erwartet, dass ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Verantwortung für den Nächsten entspricht. (§ 1, Abs. 1 und 2 AVR)
 

Das Altenheim St. Jacobi

Unser Alten- und Pflegeheim steht unter dem Motto: „Ein Haus der Geborgenheit“. Für die Menschen in unserem Haus wollen wir Geborgenheit in zweifacher Hinsicht bieten: Geborgen in einem schützenden Haus, liebevoll umsorgt und geborgen in der Gemeinschaft von Menschen, die in diesem Haus ein entscheidendes Stück ihres Lebens gemeinsam gestalten wollen. Das Altenheim St. Jacobi macht es sich zur Aufgabe, alten und pflegebedürftigen Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung anzubieten.

Es erfüllt seine Aufgabe auf der Grundlage des christlichen Glaubens und der damit gebotenen Nächstenliebe, sowie der Wahrung der Grundrechte und Menschenwürde. Besondere  Beachtung findet die individuelle Ganzheitlichkeit des Menschen in Körper, Geist und Seele und sozialen Bedürfnissen.
Durch die ständige Beachtung des Pflegeleitsatzes: „Soviel Selbständigkeit wie möglich, soviel Hilfe wie nötig“ wird die Erhaltung und Wiedergewinnung einer möglichst selbständigen ebensführung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL`s) der Bewohnerin unterstützt.

Jede Bewohnerin kann ihr Zimmer mit persönlichen Einrichtungs- und Möbelstücken gestalten und so ihren individuellen Lebensraum erhalten. Im Pflegeheim sind die Zimmer mit Pflegebett und Einbauschrank teileingerichtet, um eine optimale Betreuung der schwerstpflegebedürftigen Bewohnerinnen zu gewährleisten. Alle Bewohnerinnenzimmer verfügen über eine eigene Nasszelle. Zum Erhalt und zur Förderung einer selbständigen Lebensführung, sowie zur Erleichterung der Pflege und Linderung der Beschwerden der Bewohnerinnen werden (Pflege-) Hilfsmittel und technische Hilfen gezielt eingesetzt.

2. Pflegemodell

Die Arbeit des Altenheimes St. Jacobi basiert daher auch auf der anerkannten gerontologischen Grundlage der Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL`s), nach Liliane Juchli (Kapitel 7.1.2 im ualitätsmanagementhandbuch).

  • 1.   Wach sein und schlafen
  • 2.   Sich bewegen
  • 3.   Sich waschen und kleiden
  • 4.   Essen und trinken
  • 5.   Ausscheiden
  • 6 .  Körpertemperatur regulieren
  • 7.   Atmen
  • 8.   Für Sicherheit sorgen
  • 9.   Raum und Zeit gestalten – arbeiten und spielen
  • 10. Kommunizieren
  • 11. Kind, Frau, Mann sein
  • 12. Sinn finden in Werden, Sein, Vergehen

Die Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) finden Berücksichtigung in den Qualitätsstandards des St. Jacobi- Heimes. Die ATL`s sind der Pflegeplanung zuzuordnen. Sie sind neben der christlichen Ausrichtung Grundlage unseres pflegerischen Handelns und sollen das Wohlbefinden der alten Menschen unterstützen und fördern. Die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen ist unser vorrangiges Ziel.
 

Trotzdem muss es im täglichen Miteinander einige Kompromisse geben, da die Mitarbeiterinnen und die Leitung das Allgemeinwohl aller Bewohnerinnen berücksichtigen.

In folgenden Punkten stellen wir detailliert die Inhalte der ATL`s vor.

Die Umsetzung ist unabhängig von der eigenverantwortlichen Mithilfe des alten Menschen und seiner Angehörigen und der gemeinsamen, vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.

1. Wach sein und Schlafen

Das Ruhe- und Schlafbedürfnis der Menschen ist sehr unterschiedlich.
Diese individuellen Bedürfnisse werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Mitarbeiterinnen im Tag- und Nachtdienst geben bei Bedarf Hilfestellungen,
um einen gesunden Schlaf-/Wachrhythmus zu gewährleisten.

2. Sich bewegen

Sich bewegen können verhindert Abhängigkeiten, stärkt das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität.
Bewegungsfähigkeit erhalten, fördern und fordern ist ein Ziel der aktivierenden Pflege im Altenheim St. Jacobi. Die Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes bieten auch für schwerstpflegebedürftige Bewohnerinnen bewegungsfördernde Aktivitäten an. Das Altenheim vermittelt auf ärztliche Verordnung Krankengymnastik und Massagen.

3. Sich waschen und kleiden

Jeder Mensch hat seine eigene Vorstellung von Sauberkeit und ist darauf bedacht, seine Körperpflege selbständig durchzuführen. Sollte dieses nicht mehr möglich sein, unterstützen die Mitarbeiterinnen des Altenheimes die Bewohnerin unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse. Dabei ist die Wahrung der Intimsphäre oberster Grundsatz.
Gezielte Beratung über Pflegehilfen, Pflegemittel und die Vermittlung von Friseur und Fußpflege gehören zum Angebot des Altenheimes. In Bezug auf Kleidung wird Selbstbestimmung beachtet und Selbständigkeit gefördert.

4. Essen und trinken

Essen und trinken hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Dieses wird in unserem Altenheim in besonderer Weise respektiert. Die Bewohnerin soll sich jeden Tag auf die Mahlzeiten freuen und sie in einer angenehmen Atmosphäre einnehmen. Der Speiseplan wird unter Mitwirkung der Bewohnerinnen und nach ernährungsphysiologischen Grundsätzen, sowie einer abwechslungsreichen Auswahl erstellt. Bewohnerinnen, die Speisen und Getränke nicht mehr selbständig zu sich nehmen können, erhalten in angemessener Form Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen.

5. Ausscheiden

Mit einer natürlichen Verdauung steigert sich das Wohlbefinden. Im Alter macht dieser Prozess zunehmend Schwierigkeiten. Bei fehlender Eigensteuerung der Ausscheidung (Inkontinenz; ein Thema, das oft tabuisiert wird) beraten und unterstützen erfahrene Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes über Therapieformen und entsprechende Hilfsmittel.

6. Körpertemperatur regulieren

Unter Körpertemperatur regulieren ist in diesem Zusammenhang die Aufrechterhaltung der Wärme-/Kälteregulation
zu verstehen.

7. Atmen

Die Vitalfunktionen (z.B. Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck) eines Menschen müssen intakt sein, damit sich der Mensch wohl fühlt. Alle Mitarbeiterinnen achten auf die Gesundheit der Bewohnerinnen. Die notwendigen Kontrollen werden von den Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes durchgeführt. Eine qualifizierte Behandlungspflege kann durch Fachpersonal auf ärztliche Verordnung sichergestellt werden. Die Einrichtung kooperiert mit allen Haus- und Fachärzten.

8. Für Sicherheit sorgen

Das Altenheim St. Jacobi geht auf individuelle Bedürfnisse, z.B. in Form von verbalen und visuellen Orientierungshilfen ein. Die Beratung und Betreuung im Bereich des persönlichen Hilfsmittelbedarfs ist gewährleistet. Das Altenheim sichert die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien aus  Heimgesetz  Betreuungsgesetz  Gesetzgebung Pflegeversicherung  Niedersächsisches Pflegegesetz  Heimpersonalverordnung Hygienerichtlinien Medizinversorgung.

9. Raum und Zeit gestalten - arbeiten und spielen

Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes zwischen Aktivität und Passivität, zwischen Arbeit und Muße, Beziehung zur Umwelt. Die Bewohnerinnen werden aufgrund der biographischen Informationen und nach ihren individuellen und auch aktuellen Interessen und Fähigkeiten motiviert an den verschiedenen Beschäftigungsangeboten teilzunehmen. Den Bewohnerinnen wird die Möglichkeit gegeben, soweit möglich, aktiv am Gemeinschaftsleben teilzunehmen und sich als Teil der Hausgemeinschaft zu empfinden.

10. Kommunizieren

Jeder Mensch benötigt die Kommunikation mit anderen Menschen. Kommunizieren heißt, ein Teil des Ganzen zu sein, heißt, am Leben teilzunehmen. Kommunizieren findet verbal, nonverbal und über alle Sinne statt. Auch schwerstpflegebedürftige Bewohnerinnen erfahren durch die Mitarbeiterinnen Unterstützung bei der Erfüllung dieses Grundbedürfnisses. Beratung im Bereich der kommunikativen Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Zahnersatz, Brille) ist selbstverständlich.

11. Kind, Frau, Mann sein

Sich als Mann oder Frau fühlen, angesehen werden und verhalten ist auch bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit wichtig. Die Mitarbeiterinnen berücksichtigen die individuellen Bewohnerinnenbedürfnisse nach individueller Schönheitspflege, Kosmetik, Kleidung und Schmuck. Sie gestalten Nähe und Distanz professionell und angemessen. Sie gehen sensibel mit Verletzungen des Mann/Frau- Seins, zum Beispiel nach Mamma- Amputationen oder Prostata Operationen, um. Die Mitarbeiterinnen fördern Kontakte und Beziehungen.

12. Sinn finden im Werden, Sein, Vergehen

Der alte Mensch bleibt auch im Lebensumfeld unseres Hauses Bürger der Gemeinde und Glied der Kirchengemeinde. Die Mitarbeiterinnen des Altenheimes sind bestrebt, der Isolation und Fremdbestimmung entgegenzuwirken, wo immer
dieses nötig ist. Die Bewohnerin soll in ihrem Umfeld integriert sein. Eine Teilnahme an gesellschaftlichen und kirchlichen Aktivitäten wird ermöglicht, um Beziehungen im sozialen Umfeld zu erhalten und zu fördern. Veranstaltungen und jahreszeitliche Feste fördern und sichern die sozialen Bereiche des Lebens. Die Bewohnerin wird mit ihren Ängsten ernst genommen. Die Mitarbeiterinnen wahren die Würde des persönlichen Sterbens, begleiten Sterbende in ihrer letzten Lebensphase mit Liebe und Verantwortung.

3. Pflegesystem

Im Alten- und Pflegeheim St. Jacobi wird die Bereichspflege praktiziert. Die Bereichspflege ist eine Form der Bezugspflege. Jeder Bewohnerin ist auf längere Dauer ein festes Mitarbeiterinnenteam zugeordnet. Dieses ermöglicht den Aufbau und das Weiterentwickeln der Beziehungen zwischen den Bewohnerinnen und den Mitarbeiterinnen des Alten- und Pflegeheimes St. Jacobi. Es sind in diesem Pflegesystem auch Elemente der Funktionspflege enthalten, sie kommen da zum Tragen, wo Bereichspflegekräfte aufgrund ihrer Qualifikation bestimmte Pflegemaßnahmen (Behandlungspflege) nicht ausüben können oder dürfen. Die Verantwortung für die Einsatzplanung liegt bei den Wohnbereichsleitungen und den verantwortlichen Pflegekräften (für den organisatorischen Ablauf der Stationen beauftragte Pflegefachkräfte). Bei der Bereichspflege sind die Bezugspflegefachkräfte die Wohnbereichsleitungen und die verantwortlichen Pflegekräfte. Sie sind verantwortlich für die Steuerung des Pflegeprozesses der Bewohnerinnen ihres Bereiches in Zusammenarbeit mit den anderen Pflegefachkräften und Pflegehelferinnen.

4. Pflegeprozess

Die Pflege und Betreuung im Alten- und Pflegeheim St. Jacobi geschieht prozesshaft.

Der Pflegeprozess nach Fiechter und Meier  gibt Art und Umfang der Pflege und Betreuung in einzelnen Schritten vor und ist wie ein Regelkreis aufgebaut mit den folgenden Schritten:

  • 1. Informationssammlung
  • 2. Problemdefinierung und Ressourcenklärung
  • 3. Festlegen der Pflegeziele
  • 4. Planung der Pflegemaßnahmen
  • 5. Durchführung der Pflegemaßnahmen
  • 6. Beurteilung der Wirkung der Pflegemaßnahm

Die Schritte 1.-4. des Pflegeprozesses sind im alltäglichen Sprachgebrauch als „Pflegeplanung“ definiert. Der Schritt 6. ist die Bewertung der Pflegeplanung und führt ggf. zu Änderungen bzw. Verbesserungen. Die Pflegeplanungen für die Bewohnerinnen werden im Alten- und Pflegeheim St. Jacobi  in der Regel im Team erstellt.

5. Regelung der Ablauforganisation

  • 1.   Erstkontakt (Anfrage des interessierten alten Menschen, der Angehörigen, Ärzte oder
  •       Krankenhäuser)
  • 2.   Auf Wunsch Beratungsbesuch zu Hause
  • 3.   Aufnahmegespräch
  • 4.    Information der verschiedenen Bereiche über den Einzug der neuen Bewohnerin
  • 5.   Personaleinsatzplanung (Stecksystem)
  • 6.   Dienstplan
  • 7.   Beginn der Leistungserbringung und der Pflegeplanung
  • 8.   Dienstbesprechungen
  • 9.   Ggf. Fallbesprechungen
  • 10. Pflegevisiten

6. Das Alten- und Pflegeheim St. Jacobi sichert die Qualität mit folgen-den Maßnahmen

  • - Arbeiten nach Standards
  • - Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Pflegeplanung
  • - Regelmäßige Überprüfungen durch den Medizinischen Dienst, Heimaufsicht und Gesundheitsamt.
  • - Pflegevisiten
  • - Verbesserungswesen
  • - Gute innerbetriebliche Kommunikation (siehe Kommunikationsmatrix Kapitel 5.4.4 im
  •    Qualitätsmanagementhandbuch)
  • - Einsatz einer Qualitätsbeauftragten mit 10 Stunden pro Woche
  • - Qualitätszirkel zur Erarbeitung von Qualitätsstandards und – Verbesserungen
  • - Eine Steuerungsgruppe zur Planung und Bewertung von Qualitätsssicherung und -verbesserung und - zur Freigabe neuer Qualitätsstandards
  • - Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen
  • - Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen

7. Leistungsbeschreibung

  • - Rundpflege nach dem Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Dauerpflege
       und dem Leistungskatalog der Pflegekassen inklusive der Prophylaxen
    - Anleitung und Beratung von BewohnerInnen und Angehörigen
    - Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung durch Pflegefachkräfte. Die Pflegekräfte sind
       besonders geschult in moderner Wundversorgung, enteraler Ernährung über PEG Sonden und in    der Betreuung dementiell erkrankter Bewohnerinnen.
    - Soziale Betreuung
    - Zusatzangebote nach Absprache gemäß Heimvertrag


8. Zusammensetzung des Teams

  • - Heimleitung
  • - Technischer Dienst
  • - Hauswirtschaftleitung und stellvertretende Hauswirtschaftsleitung
  • - Hauswirtschafterinnen und weitere Mitarbeiterinnen der Hauswirtschaft unterteilt in verschiedene    Teilbereiche
  • - Pflegedienstleitung und stellvertretende Pflegedienstleitung
  • - Wohnbereichsleitungen
  • - Verwaltungsfachkräfte
  • - Begleitender Dienst
  • - Pflegefachkräfte (Krankenschwestern und Altenpflegerinnen)
  • - Altenpflegehelferinnen
  • - Zivildienstleistende und FSJ
  • - Altenpflegeschülerinnen
  • - Praxisanleiter für Schülerinnen
  • - Wundmentorinnen
  • - Mitarbeiterinnen mit gerontopsychiatrischer Fortbildung
  • - Hygienebeauftragte
  • - Sicherheitsbeauftragte
  • - Qualitätsbeauftragte
  • - Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen

9. Kooperationen

Das Alten- und Pflegeheim St. Jacobi kooperiert mit den an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen und Einrichtungen und mit verschiedenen externen Dienstleistern und Lieferanten (Kapitel 1.5 Kooperationen  Qualitätsmanagementhandbuch)

10. Finanzierung

  • Bei Pflegebedürftigkeit Pflegekasse
  • Nach gestelltem Sozialhilfeantrag Sozialamt
  • Restzahlungen Bewohnerinnen

11. Schlussbemerkung

Altenpflege ist eine Beziehungsarbeit, in der dieses Konzept gestalterisch in die Verbindung zwischen
Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen eingreift. Soziale Kompetenz, Fachlichkeit und Motivation aller Mitarbeiterinnen der verschiedenen Dienstbereiche unseres Hauses sind somit ein bedeutender Faktor zur Sicherung der Pflege – und Betreuungsqualität. Das Pflegekonzept ist somit ein Teilkonzept des Altenheimes St. Jacobi und dient neben anderen der Qualitätssicherung  gemäß § 80 SGB XI. Das Pflegekonzept wird alle 2 Jahre von der Pflegedienstleitung überprüft und ggf. aktualisiert. 

Zitat Prof. Nordhoff (VW-Manager)

„Den Wert eines Betriebes machen nicht Gebäude, Maschinen oder Banknoten aus, wertvoll sind nur die Menschen, die dafür arbeiten und der Geist, in dem sie es tun“